Der Erbschein

Der Erbschein ist ein Schriftstück, aus welchem sowohl der Erblasser als auch die alleinigen Erben hervorgehen.

Die Bedeutung des Erbscheins besteht darin, dass dieser als provisorischer und deklaratorischer Ausweis für das Recht dient, den Nachlass in Besitz zu nehmen, respektive darüber zu verfügen. Damit der Erbschein sodann definitiv ausgestellt werden kann, müssen sämtliche Erben bekannt und insbesondere die Ausschlagungsfrist abgelaufen sein. Infolgedesssen kommt dem Erbschein praktische Bedeutung zu für die Regelung der Nachlassangelegenheiten im Hinblick im Umgang mit den Behörden, Vertragpartnern des Erblassers sowie Banken, Gläubigern und Schuldnern.

Der Erbschein wird auf Antrag der Erben ausgestellt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Nachweis des Todes des Erblassers
  • Behördliche Feststellung des Annahme bzw. Nichtausschlagung der Erbschaft
  • Eröffnung und Mitteilung von Verfügungen von Todes wegen
  • Beilage des Zivilstandsregisters, Familienausweises oder sonstige Dokumente, die die
  • Stellung als gesetzliche Erben glaubhaft macht