Testament

Es lohnt sich, das eigene Vermächtnis, das was von einem bleibt und an die Nachkommen übergehen soll, mit fachlicher Unterstützung zu regeln. Zu oft gehen in einem eigenhändigen Testament ausgleichungspflichtige Erbvorbezüge vergessen, werden mit Vermächtnissen Pflichtteile verletzt und Erben im Ergebnis ungleich behandelt.

Unsere Praxis zeigt auch, dass der Wortlaut von Formulierungen unklar ist oder anders geschrieben ist als gemeint. Die Folge sind Unfrieden oder gar Erbstreitigkeiten unter den Nachkommen.

Dabei war der Zweck des Testaments gerade das Gegenteil: eine gerechte Verteilung des Erbes vorzubereiten, damit für die Erben dannzumal klare Verhältnisse herrschen.

Wir besprechen mit Ihnen Ihren Testamentsentwurf und weisen Sie auf rechtliche Klippen des Erbrechts wie etwa die Ausgleichungspflicht oder Steuerfolgen hin. Wir beraten Sie bei der Bildung gleichwertiger Erbteile und der Wahl unzweideutiger Formulierungen. Wir sind zudem besorgt, dass das Testament den formellen Anforderungen des Zivilgesetzbuchs entspricht.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung bei der Ausgestaltung Ihres Testaments
  • Ermittlung des Werts von Erbsachen (z.B.Immobilien) und Unterstützung bei der Losbildung
  • Beurteilung von steuerrechtlichen Konsequenzen der Vererbung
  • Konzepte für komplexere Nachlassregelungen und deren Ausgestaltung